FG Baden-Württemberg, vom 06.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 87/02
Erstzulassung im Kraftfahrzeugsteuerrecht; Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens keine Erstzulassung
BFH, Urteil vom 23.05.2006 - Aktenzeichen VII R 27/05
DRsp Nr. 2006/19316
Erstzulassung im Kraftfahrzeugsteuerrecht; Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens keine Erstzulassung
»1. Der Begriff der "erstmaligen Zulassung" im Kraftfahrzeugsteuerrecht ist ein Begriff des Verkehrsrechts; seine Auslegung richtet sich nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften.2. Das Datum der Erstzulassung eines Fahrzeugs beschreibt den Tag, an dem das Fahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr im Inland oder im Ausland mit der dafür erforderlichen Zulassung zugelassen oder in Betrieb genommen worden ist.3. Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten und dessen Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug begründet keine erstmalige Zulassung des Fahrzeugs i.S. von § 3b Abs. 1 Satz 3 KraftStG.«