(...) wird zur Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung am 17.08.2006 auf Folgendes hingewiesen:
Nach Einschätzung des Senats dürfte die Berufung des beklagten Landes keinen Erfolg haben. Denn der Klägerin stehen aus abgetretenem Recht Mietwagenkosten jedenfalls in der vom Landgericht ausgeurteilten Höhe zu.
Auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zu den im landgerichtlichen Urteil zitierten Entscheidungen außerdem noch Urt. v. 25.10.2005, NJW 2006, 360, Urteile vom 14.02.2006, NJW 2006,
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|