Ersatz frustrierter Aufwendungen; Schadensersatz für merkantilen Minderwert
OLG Hamm, Urteil vom 13.01.1998 - Aktenzeichen 9 U 131/96
DRsp Nr. 2003/16399
Ersatz "frustrierter Aufwendungen"; Schadensersatz für merkantilen Minderwert
1. Schadensersatz für instandsetzungsbedingten merkantilen Minderwert marktgängiger Güter kann auch außerhalb des Bereichs der Kfz-Schadensregulierung beansprucht werden (hier: Verletzung eines Pferdes).2. "Frustrierte Aufwendungen" sind prinzipiell nicht ersatzfähig.