BGH - Urteil vom 08.01.1985 (VI ZR 22/83) - DRsp Nr. 1992/4579
BGH, Urteil vom 08.01.1985 - Aktenzeichen VI ZR 22/83
DRsp Nr. 1992/4579
a. Kollisionsrechtliche Anknüpfung des Deliktsstatuts für Schadensersatzansprüche aus Straßenverkehrsunfällen mit lediglich vorübergehender Auslandsberührung Ä abweichend vom Tatortprinzip Ä an das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts der Unfallbeteiligten jedenfalls dann, wenn die in den Unfall verwickelten Kraftfahrzeuge im Aufenthaltsland zugelassen und versichert sind.