I.
Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt die Klägerin die Beklagten wegen eines behaupteten Verkehrsunfalls auf Schadensersatz in Anspruch. Die Beklagte zu 2) war zum angegebenen Unfallzeitpunkt Haftpflichtversicherer des im Eigentum der Firma E. Autovermietung stehenden Transporters der Marke Opel M. mit dem amtlichen Kennzeichen.
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