I.
Streitig ist die Aussetzung der Vollziehung (AdV) des Kraftfahrzeugsteuerbescheides vom 11.07.2005.
Die Antragstellerin ist seit August 2004 Halterin des streitgegenständlichen Mazda
UN (= B-Serie, Verkaufsbezeichnung B 2500), eines Pick-up-Fahrzeugs mit Doppelkabine, mit dem amtlichen Kennzeichen XXX . Aus Fahrzeugbrief und -schein ergeben sich die verkehrsrechtliche Fahrzeugart "Lkw offener Kasten", verbunden mit der (Lkw-)Schadstoffschlüsselnummer 53 (Ziffer 1, Stellen 5 und 6), und u.a. folgende weitere Daten: Erstzulassung 14.07.2000, Dieselmotor, Hubraum 2500 cm, zulässiges Gesamtgewicht 2825 kg, 5 Sitzplätze.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|