A. Der Kläger nimmt die Beklagten auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie Feststellung der Ersatzpflicht für künftige materielle und immaterielle Schäden aus einem Verkehrsunfall am frühen Morgen des 22. Oktober 2001 auf der Kreisstraße 28 zwischen D. und H. im Bereich der Kreuzung zum Wirtschaftsweg "L.weg" in Anspruch. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und der gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|