Der Kl. ist Geschäftsführer einer GmbH. Er hatte bei seinen Geschäftsfahrten seinen eigenen Wagen, einen (achtsitzigen) Mercedes 600 gefahren; wegen unfallbedingten Ausfalls dieses Fahrzeugs benutzte er einen Opel-Rekord, den ihm seine Firma (zusammen mit einem Fahrer) unentgeltlich zur Verfügung stellte. Erst drei Monate nach dem Unfall erhielt er seinen Mercedes-Wagen aus der Werkstatt zurück. Der Kl. hat eine Entschädigung für den Verlust der Möglichkeit verlangt, statt des Opel-Rekord seinen weit besser ausgestatteten Mercedes 600 in der Ausfallzeit benutzen zu können.
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