OLG Dresden - Beschluss vom 16.05.2024
4 U 749/23
Normen:
VVG § 201; VAG § 155;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 1018/22

Beitragserhöhung; Private Krankenversicherung; Limitierungsmittel

OLG Dresden, Beschluss vom 16.05.2024 - Aktenzeichen 4 U 749/23

DRsp Nr. 2024/9237

Beitragserhöhung; Private Krankenversicherung; Limitierungsmittel

Bestreitet der Versicherungsnehmer lediglich pauschal die materielle Wirksamkeit einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung, hat der Versicherer die Berechtigung hierzu durch Vorlage der dem Treuhänder überlassenen Unterlagen zunächst hinreichend dargelegt; einen anlasslosen Vortrag zu Dotierungen mit Limitierungsmitteln in anderen Tarifen und die "Erläuterungshilfe" zu den Unterlange schuldet er nicht.

Tenor

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der auf Dienstag, 21.5.2024, 13.30 Uhr bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.

4. Es ist beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 20.055,77 EUR festzusetzen.

Normenkette:

VVG § 201; VAG § 155;

Gründe

I.

1) a) aa) bb) cc) dd) ee) ff) gg) hh) ii) jj) b) c) 2) 3) a) b)