Die Berufung der Kläger gegen das am 27. Februar 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens bei einem Berufungswert von 18.612,89 EUR je zur Hälfte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger zu 2. darf die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 105% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Die Kläger begehren Leistungen aus einer zwischen der Klägerin zu 2. und der Beklagten im Jahr 2010 abgeschlossenen gebündelten Wohngebäude-, Hausrat und Haftpflichtversicherung wegen eines im Juni 2013 im Keller des versicherten Einfamilienhauses I### # in ### Berlin eingetretenen Wasserschadens.
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