LG Berlin, vom 15.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 441/02
Beendigung der Verjährungshemmung durch eine positive Entscheidung des Versicherers i. S. d. § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG
KG, Urteil vom 27.02.2006 - Aktenzeichen 12 U 262/04
DRsp Nr. 2006/23199
Beendigung der Verjährungshemmung durch eine positive Entscheidung des Versicherers i. S. d. § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG
»Eine positive Entscheidung des Versicherers i. S. d. § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVersG beendet die Verjährungshemmung nur dann, wenn der Geschädigte auf Grund dieser Entscheidung sicher sein kann, dass auch alle künftigen, angesichts der Verletzungen des Geschädigten noch in Betracht kommenden Schadenspositionen, die bisher nicht Gegenstand der Abrechnung waren, zu ersetzen bereit sein wird, wenn der Geschädigte sie belegt.
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