Der Angeklagte versuchte am 11.1.1995 gegen 22.00 Uhr, den Bosnier M., der nicht in das Bundesgebiet einreisen durfte und sich deswegen im Kofferraum des vom Angeklagten gefahrenen Pkw versteckt hatte, am Grenzübergang Wegscheid aus Österreich in das Bundesgebiet zu bringen. Er war bereits etwa 15 m in das Bundesgebiet eingefahren, als M. im Zuge der Grenzkontrolle im Kofferraum entdeckt und angehalten wurde.
Mit Strafbefehlsantrag vom 16.5.1995 legte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Beihilfe zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt zur Last. Mit Beschluß vom 23.5.1995 lehnte das Amtsgericht Passau den Antrag ab. Diesen Beschluß hob das Landgericht Passau auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft am 22.6.1995 auf. In der Hauptverhandlung vom 4.9.1995 sprach das Amtsgericht Passau den Angeklagten frei. Mit ihrer "Sprung-"Revision rügte die Staatsanwaltschaft die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hatte keinen Erfolg.
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