BayObLG - Beschluß vom 22.02.1988 (RReg 1 St 334/87) - DRsp Nr. 1994/7317
BayObLG, Beschluß vom 22.02.1988 - Aktenzeichen RReg 1 St 334/87
DRsp Nr. 1994/7317
Wer den Motor eines Kraftrades anläßt und dieses anschließend, nachdem er auf dem Fahrersitz Platz genommen hat, auf ebener Fläche mit den Füßen bis zu einer Stelle vorwärts bewegt, von der ab ein anderer das Kraftrad mit Motorkraft weiterfahren soll, führt dieses jedenfalls dann nicht i. S. des § 21 Abs. 1 Nr. 1StVG, wenn er dem Kraftrad nicht einen Schwung verleiht, auf Grund dessen es einige Meter selbsttätig weiter rollt.