Der Betroffene fuhr während eines Überholvorgangs auf der Bundesautobahn auf einer Strecke von ca. 900 m mit einer Geschwindigkeit von 145 km/h dreimal für jeweils eine Sekunde in einem Abstand von weniger als 10 m auf das vor ihm mit gleichbleibender Geschwindigkeit fahrende Fahrzeug auf, so daß dessen Fahrerin sowie der Beifahrer das Nummernschild des Fahrzeugs des Betroffenen nicht mehr erkennen konnten. Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit des Nichteinhaltens des erforderlichen Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße von 200,-- DM und verhängte außerdem ein Fahrverbot von einem Monat. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen blieb erfolglos.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|