Auslegung einer handschriftlichen Eintragung laut Tacho in der Rubrik Stand des km-Zählers
OLG Naumburg, Urteil vom 10.03.1997 - Aktenzeichen 6 U 222/96
DRsp Nr. 1998/2862
Auslegung einer handschriftlichen Eintragung "laut Tacho" in der Rubrik "Stand des km-Zählers"
Die handschriftliche Eintragung "laut Tacho" in der Rubrik "Stand des km-Zählers" des Vertragsformulars für einen gewerblichen Gebrauchtwagenkauf ist als Zusicherung der Gesamtlaufleistung zu werten.