Autor: Christian Sitter |
Die Atemalkoholkonzentration (AAK) wird mit einem digitalisierten Gerät gemessen (vgl. Schäler, Atemalkoholanalyse im standardisierten Messverfahren, VD 2018,
Der "Alcotest" steht Polizeibeamten zur Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit von Autofahrern zur Verfügung. Ein Überschreiten der Grenzwerte hat bei regelgerecht erfolgter Messung der AAK nach § 24a Abs. 2 StVG ein Bußgeld zur Folge. Es besteht für das Messverfahren neben dem Erfordernis einer Kontrollzeit von zehn Minuten vor der Atemalkoholmessung u.a. die Vorgabe, dass zwischen der Beendigung der Alkoholaufnahme (Trinkende) und der Atemalkoholmessung ein Zeitraum von 20 Minuten verstrichen sein muss. Die vorgeschriebene Kontrollzeit von zehn Minuten vor der ersten Messung dient dazu, die Gefahr der Verfälschung der Messwerte durch Mund- oder Mundrestalkohol auf das Messergebnis auszuschließen. In der sogenannten Kontrollzeit von zehn Minuten muss gewährleistet sein, dass der Betroffene keinerlei Substanzen mehr zu sich genommen hat.
Hinweis! |
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|