I.
Gemäß verbindlicher Bestellung vom 15. Mai 2000 kaufte der Kläger von dem beklagten Autohaus einen gebrauchten Opel Vectra 1,6 16 V Sondermodell Edition 100. Die Erstzulassung war am 13. Oktober 1999. Die Gesamtfahrleistung ist im Kaufvertrag mit 4.500 notiert. Unter der Zeile "Art. und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer" heißt es in der Kaufvertragsurkunde:
"Fahrzeug hatte Transportschaden hinten".
In die Rubrik "Sonstige Vereinbarungen" wurde folgendes aufgenommen:
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