OLG Brandenburg - Urteil vom 24.04.2024
11 U 20/23
Normen:
VVG § 172; BUZ01 § 2 Abs.1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 20.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 5/22

Ansprüche eines selbständigen Coaches auf Versicherungsleistungen wegen Berufsunfähigkeit aus einem Versicherungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast des Versicherten der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit in dem streitgegenständlichen Zeitraum

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2024 - Aktenzeichen 11 U 20/23

DRsp Nr. 2024/8546

Ansprüche eines selbständigen Coaches auf Versicherungsleistungen wegen Berufsunfähigkeit aus einem Versicherungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast des Versicherten der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit in dem streitgegenständlichen Zeitraum

Für die Überprüfung der Berufsunfähigkeit ist maßgeblich, ob die vorgebrachten, im Zeitpunkt der Leistungsablehnung bereits eingetretenen Tatsachen bei natürlicher Betrachtungsweise ihrem Wesen nach zu demselben Lebenssachverhalt des zu prüfenden Versicherungsfalles gehören. Nachträgliche Krankheiten bilden dann bei natürlicher Betrachtungsweise einen einheitlichen untrennbaren Lebenssachverhalt, wenn der Versicherer den gesamten gesundheitlichen Status des Versicherungsnehmers und seine Fortentwicklung bis zur Leistungsablehnung in die Prüfung einbezieht und sich in diesen nicht ein neuer Lebenssachverhalt verwirklicht.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Dezember 2022 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 15 O 5/22 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.