SchlHOLG - Urteil vom 16.04.2024
7 U 91/23
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; VVG § 115 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
NJW-Spezial 2024, 362
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 02.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 107/22

Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall mit Todesfolge

SchlHOLG, Urteil vom 16.04.2024 - Aktenzeichen 7 U 91/23

DRsp Nr. 2024/7702

Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall mit Todesfolge

1. Bei der Kollision eines Linksabbiegers mit dem Vorfahtsberechtigten, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fährt, kann eine Haftungsteilung geboten sein. 2. Die Unterscheidung zwischen innerörtlichem und außerörtlichem Verkehr ist formal zu betrachten. 3. Die Rechtsprechung des Kammergerichts zur regelmäßig vollen Haftung desjenigen, der im innerörtlichen Verkehr die zulässige Geschwindigkeit um mindestens 100 % bei einer Geschwindigkeit von absolut über 100 km/h überschreitet, lässt sich nicht auf Fälle des außerörtlichen Verkehrs übertragen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. Juni 2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kiel unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, den Klägerinnen sämtliche immateriellen und materiellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom ... in F. zu 50 % zu ersetzen, sofern die Ansprüche nicht auf Dritte, insbesondere Sozialversicherungsträger, übergegangen sind oder übergehen werden.