I.
Die 1960 geborene Antragstellerin erwarb 1979 eine Fahrerlaubnis der Klasse 3. Am 04.07.2001 teilte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) der Antragsgegnerin mit, dass die Antragstellerin wegen verschiedener zwischen 1997 und 2000 begangener Verkehrsstraftaten mit insgesamt 27 Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen sei (2 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, 1 Verkehrsunfallflucht, 1 fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr). Unter Hinweis auf diese Mitteilung verwarnte die Antragsgegnerin die Antragstellerin mit Schreiben vom 06.08.2001.
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