Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 23. März 2015 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten zurückverwiesen.
I.
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