Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 11. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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