I.
Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages.
Der Kläger erwarb von der Beklagten mit Vertrag (verbindliche Bestellung) vom 22.01.03 (Anlage K1 zum Schriftsatz vom 10.09.2003 = Bl. 7 d.A.) einen gebrauchten Pkw "Volkswagen 7DB" mit dem angegebenen Kilometerstand 92.000 und Erstzulassung am 12.06.1998 zum Preis von 18.990,00 EUR. In dem Bestellformular ist unter der Rubrik "Mängel, Unfall- und andere Schäden" eingetragen: "Komplettlackierung wegen Kratzer + Beulen".
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