Die zulässige Berufung bleibt ohne Erfolg.
1. Die Auffassung des Landgerichts, die Beklagte habe die Abgasuntersuchung am 06. 01. 1994, bei der der Motorschaden am Diesel-Pkw des Klägers eingetreten ist, auf Grund einer Übertragung hoheitlicher Aufgaben durchgeführt und sei deswegen für den geltend gemachten Schadensersatzanspruch nicht passiv legitimiert, hat alles für sich.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|