AG Oberhausen - 29.11.1996 (35 C 505/95) - DRsp Nr. 1997/6207
AG Oberhausen, vom 29.11.1996 - Aktenzeichen 35 C 505/95
DRsp Nr. 1997/6207
Der fließende Verkehr darf zwar nicht darauf vertrauen, daß die gesteigerte Sorgfaltspflicht des § 14StVO von Aussteigenden allgemein beachtet wird. Vertrauen darf er aber darauf, daß die Tür nicht plötzlich mit einem Ruck weit geöffnet wird.