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Rechtsprechung
1996
Sonstige
Sonstige
AG
AG Mainz
AG Mainz - Beschluß vom 13.06.1996
25 OWi 1470/95
Normen:
BRAGO
§
84
Abs.
2
i.V.m. §
105
Abs.
3
;
Fundstellen:
AGS 1996, 126
ZfS 1997, 70
AG Mainz - Beschluß vom 13.06.1996 (25 OWi 1470/95) - DRsp Nr. 1997/6202
AG Mainz,
Beschluß
vom 13.06.1996
- Aktenzeichen 25 OWi 1470/95
DRsp Nr. 1997/6202
Gem. §
105
Abs.
3
BRAGO
findet auch in Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde die Vorschrift des §
84
Abs.
2
BRAGO
Anwendung.
Normenkette:
BRAGO
§
84
Abs.
2
i.V.m. §
105
Abs.
3
;
Fundstellen
AGS 1996, 126
ZfS 1997, 70
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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