AG Hamburg-Altona - Beschluß vom 10.04.1996 (325-36/96) - DRsp Nr. 1996/30664
AG Hamburg-Altona, Beschluß vom 10.04.1996 - Aktenzeichen 325-36/96
DRsp Nr. 1996/30664
Der Betroffene ist (hier im Wiederaufnahmeverfahren) freizusprechen, wenn der Betroffene anhand eines Radarfotos identifiziert wurde, jedoch nach Rechtskraft der Verurteilung einen Zeugen präsentiert, der der abgebildeten Person noch ähnlicher sieht und die Tat einräumt.