AG Düsseldorf - Urteil vom 29.01.1996 (46 C 17327/95) - DRsp Nr. 1998/1517
AG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.1996 - Aktenzeichen 46 C 17327/95
DRsp Nr. 1998/1517
1. Der Einbau einer nicht abgenommenen Gas-Zusatzheizung in einen Lkw führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Deshalb besteht gem. § 21 VI ARB kein Anspruch auf Versicherungsschutz.2. § 26 VI ARB enthält vor dem Versicherungsfall zu erfüllende Obliegenheiten, die gem. § 6 I, II VVG zur Leistungsfreiheit des Rechtsschutzversicherers führen. Fahren ohne die erforderliche Fahrzeugzulassung führt zur Mitverursachung des Versicherungsfalles i.S.d. § 6 II VVG. Ob die Rechtsverfolgungskosten auch durch Verletzung anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften verursacht sind, ist unerheblich.