AG Düren - Beschluß vom 15.01.1996 (12 Cs 164/94) - DRsp Nr. 1996/22763
AG Düren, Beschluß vom 15.01.1996 - Aktenzeichen 12 Cs 164/94
DRsp Nr. 1996/22763
Die erfolgreiche Teilnahme an einem Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer kann eine Sperrfrist zwar nicht ersetzen. Sie kann jedoch die Wirkung der Sperrfrist verstärken, so daß diese, wenn der Verurteilte die Fahrerlaubnis bereits längere Zeit entbehrt hat, vorzeitig aufgehoben werden kann.