AG Bremen - Urteil vom 06.03.1996 (96 OWi 620 Js (B) 37627/95) - DRsp Nr. 1996/29920
AG Bremen, Urteil vom 06.03.1996 - Aktenzeichen 96 OWi 620 Js (B) 37627/95
DRsp Nr. 1996/29920
Von Verhängung eines Regelfahrverbots wegen Rotlichtmißachtung kann abgesehen werden, wenn ú- der Verstoß durch defekte Bremsen verursacht worden ist, ú- dem Betroffenen im 3 1/2 Monate vor der Tat erstellten Gutachten eines medizinisch-psychologischen Instituts eine positive Prognose gestellt worden ist und - der Betroffene ohne Führerschein seinen Arbeitsplatz als Berufskraftfahrer verlieren würde.