AG Berlin-Tiergarten - Urteil vom 24.04.1996 (304a OWi 467/96) - DRsp Nr. 1996/29726
AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 24.04.1996 - Aktenzeichen 304a OWi 467/96
DRsp Nr. 1996/29726
Die Feststellungen von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Verkehrsüberwachung ist eine typische Hoheitsaufgabe, die zum Kernbereich staatlicher Verwaltung gehört. Werden sämtliche Feststellungen von nicht hoheitlich handelnden Personen (privates Überwachungsunternehmen) in einer Weise getroffen, daß diese unmittelbar in die Verhängung eines Verwarnungsgeldes oder den Erlaß eines Bußgeldbescheides einmünden, so sind sie unverwertbar.