AG Ahaus - Urteil vom 04.01.1996 (5 C 1026/95) - DRsp Nr. 1996/29912
AG Ahaus, Urteil vom 04.01.1996 - Aktenzeichen 5 C 1026/95
DRsp Nr. 1996/29912
Bei einem Alter des beschädigten Pkw von mehr als fünf Jahren ist für die Berechnung des Nutzungsausfalls der nächst niedrigere Tabellensatz der Tabelle von Sanden/ Danner anzusetzen.