I.
Das Amtsgericht Bottrop hat gegen den Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 47 km/h außerhalb der geschlossenen Ortschaft - fahrlässige Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 24 StVG i.V.m. den §§ 3, 41, 49 StVO - eine Geldbuße in Höhe von 200,- EUR verhängt.
Nach den Urteilsfeststellungen überschritt der Betroffene am 28.05.2005 gegen 13.49 Uhr mit dem von ihm geführten PKW BMW mit dem amtlichen Kennzeichen XXXXXX auf der Bundesautobahn A 42 in Fahrtrichtung Dortmund außerhalb geschlossener Ortschaft die im Bereich der Messstelle durch Verkehrszeichen 274 auf 80 km/h beschränkte Geschwindigkeit um 47 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit einem Verkehrsradargerät des Typs Multanova 6F.
Das Amtsgericht hat den Rechtsfolgenausspruch wie folgt begründet:
"Der Bußgeldkatalog sieht bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 47 km/h außerhalb der geschlossenen Ortschaft eine Geldbuße von 100,- EUR und ein Fahrverbot von einem Monat vor.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|