§ 54 TVöD BT-K

Fassung vom: 13.09.2005
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 13.09.2005

§ 54 TVöD BT-K In-Kraft-Treten, Laufzeit

§ 54 In-Kraft-Treten, Laufzeit

TVöD BT-K ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Besonderer Teil Krankenhäuser )

1Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung am 1. Oktober 2005 in Kraft. 2Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2009. 3§ 47 bleibt unberührt.