LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 27.07.2018 (L 14 R 289/17)
Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 09.03.2017 werden zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]