LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.09.2017 (L 5 R 2998/16)
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 29.07.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Zwischen den Beteiligten ist [...]