Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 21. Oktober 2014 - NC
Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden, mit dem dieses seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe für das zwischenzeitlich durch Erledigung beendete hochschulzulassungsrechtliche Eilverfahren abgelehnt hat, hat keinen Erfolg.
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