OVG Hamburg - Beschluss vom 27.08.2015 (1 Bs 159/15)
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen Ziffer 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 1. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird [...]