Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 20. April 2011 -
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die am 18.10.2008 geborene Klägerin begehrt die Bewilligung einer Unterhaltsleistung nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (
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