Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 30. Juni 2011 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Erstattung der Kosten für Kopien von Arbeitsblättern.
Die Klägerin, die Gemeinde ............, ist Trägerin der Grund- und Mittelschule ............. Diese Schulen wurden im Schuljahr 2006/2007 von drei Kindern und im Schuljahr 2007/2008 von zwei Kindern der Beklagten besucht.
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