OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 12.04.2012 (12 A 427/12)
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auf 14.466,42 Euro festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, [...]