1. Die Beschwerde der Klägerin vom 11.11.2011 (Bl. 39 f. der Akte) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 07.11.2011 (Bl. 35 der Akte) wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Mit der am 20.10.2011 eingereichten Kündigungsschutzklage beantragte die Klägerin,
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