I.
Der Kläger begehrt die Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit.
Der Kläger wurde am 15. Juni 1998 in Hamburg geboren. Seine Mutter ist albanische Staatsangehörige. Sie schloss am in Tirana die Ehe mit dem deutschen Staatsangehörigen H. J. B. . Die in Hamburg geführte Ehe wurde im Januar 2000 geschieden. Auf die Anfechtung der Vaterschaft durch Herrn B. stellte das Amtsgericht Hamburg durch rechtskräftiges Urteil vom ................. (berichtigt durch Beschluss v. ..........) fest, dass der Kläger nicht von diesem abstammt.
Der Kläger erhob im Juni 2002 Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg mit dem Antrag, festzustellen, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, hilfsweise festzustellen, dass er staatenlos ist.
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