Checkliste: Gemeinsamer Mietvertrag bei Trennung |
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1. |
Liegt ein schriftlicher Mietvertrag vor? ja nein Wenn nein: Kündigungsfristen nach § 550 BGB i.V.m. § 573c BGB (bei Mietverträgen über einem Jahr Laufzeit Kündigung nach einem Jahr mit Frist von drei Monaten möglich) prüfen! |
2. |
Wer ist Partner des Mietvertrags? |
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a)Stehen beide Ehegatten als Vertragspartner im Vertrag? ja nein |
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b)Haben beide Ehegatten den Mietvertrag unterschrieben? ja nein
Wenn nein:
ja nein
ja nein
ja nein |
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Wird einer der drei Punkte bejaht: -> Beide Ehegatten sind Parteien des Mietvertrags. |
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c)Wenn Mandant nicht Partner des Mietvertrags ist: Prüfung von Schutzmaßnahmen gegen Kündigung durch den Alleinmieter-Ehegatten. |
3. |
Wer hat in intakter Ehe die Mietzahlungen geleistet? |
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a)Wenn der ausgezogene Ehegatte die Mietzahlungen (teilweise) bezahlt hat:
ja nein Nein: bei Vorliegen der endgültigen Trennungsabsicht,
Freistellungsanspruch geltend machen gem. § 1361b Abs. Ja: · |
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