Checkliste: Gemeinsamer Mietvertrag bei Trennung

Checkliste: Gemeinsamer Mietvertrag bei Trennung

 

 

 

1.

Liegt ein schriftlicher Mietvertrag vor?

 ja  nein

Wenn nein: Kündigungsfristen nach § 550 BGB i.V.m. § 573c BGB (bei Mietverträgen über einem Jahr Laufzeit Kündigung nach einem Jahr mit Frist von drei Monaten möglich) prüfen!

2.

Wer ist Partner des Mietvertrags?

 

a)Stehen beide Ehegatten als Vertragspartner im Vertrag?

 ja  nein

 

b)Haben beide Ehegatten den Mietvertrag unterschrieben?

 ja  nein

 

Wenn nein:

  • Lag Stellvertretung durch den Unterzeichnenden vor?

 ja  nein

  • Wurde bei fehlender Stellvertretung der Abschluss für beide Ehegatten genehmigt?

 ja  nein

  • Ist der andere Ehegatte bei fehlender Genehmigung stillschweigend beigetreten?

 ja  nein

 

Wird einer der drei Punkte bejaht: -> Beide Ehegatten sind Parteien des Mietvertrags.

 

c)Wenn Mandant nicht Partner des Mietvertrags ist:

Prüfung von Schutzmaßnahmen gegen Kündigung durch den Alleinmieter-Ehegatten.

3.

Wer hat in intakter Ehe die Mietzahlungen geleistet?

 

a)Wenn der ausgezogene Ehegatte die Mietzahlungen (teilweise) bezahlt hat:

  • Ist er unterhaltsverpflichtet?

 ja  nein

Nein: bei Vorliegen der endgültigen Trennungsabsicht, Freistellungsanspruch geltend machen gem. § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB ab dem Zeitpunkt, auf den frühestmöglich gekündigt werden kann.

Ja:

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