OLG Köln, Beschluß vom 05.04.2000 - Aktenzeichen 16 Wx 21/00
DRsp Nr. 2000/8077
Zwangsgeld gegen den Betreuer
Nach Beendigung des Betreueramtes kann gegen den Betreuer zur Erzwingung einer noch ausstehenden Jahresabrechnung kein Zwangsgeld mehr festgesetzt werden, sondern lediglich zur Erzwingung der Schlußrechnung gem. § 1892 Abs. 1BGB.