Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird - unter gleichzeitiger Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der am x.x 2021 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg -
Die in Ziff. 2 des Beschlusstenors angeordnete Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen die Antragstellerin und die Festsetzung von Ordnungshaft für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, werden aufgehoben und der entsprechende Antrag des Antragsgegners vom x. x 2020, gegen die Antragstellerin wegen eines von ihm behaupteten Verstoßes gegen den gerichtlich gebilligten Vergleich vom x.x 2020 Ordnungsgeld oder Ordnungshaft festzusetzen, zurückgewiesen.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|