Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 25.01.2011 - 405 F 208/10 -, mit welchem der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen den einstweiligen Anordnungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|