I. Der Antragsteller begehrt die Rückgabe seiner im Antrag näher bezeichneten minderjährigen Kinder nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung - HKÜ - .
Die Kindeseltern - der Antragsteller und die Antragsgegnerin - sind nicht verheiratet. Die Kinder lebten bis zum 06.10.2002 - jedenfalls zeitweilig, Einzelheiten sind streitig - gemeinsam mit ihren Eltern in einem dem Antragsteller gehörenden Haus in Frankreich. Am 06.10.2002 verließen sie mit ihrer Mutter das Haus, zogen nach Deutschland und leben jetzt in der Nähe von S... .
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