Zur Anwendung der Grundsätze der Rechtsscheinvollmacht bei Abschluss eines Leasingvertrages ohne Vollmacht
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.06.2003 - Aktenzeichen 1 U 142/02
DRsp Nr. 2003/12288
Zur Anwendung der Grundsätze der Rechtsscheinvollmacht bei Abschluss eines Leasingvertrages ohne Vollmacht
»Die Grundsätze der Anscheins- und Duldungsvollmacht sind nicht anwendbar, wenn ein vollmachtlos Handelnder bei Vertragsschluss nach außen nicht als Stellvertreter, sondern als Vertragspartei auftritt.«
I. Anstelle eines Tatbestandes wird auf den Tatbestand und die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1ZPO).
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