I.
Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Familiengericht den Versorgungsausgleich durchgeführt (nach Abtrennung dieser Folgesache und Vorabentscheidung über die Ehesache durch Urteil vom 9. Dezember 2005). Dabei hat es - neben dem Ausgleich der beiderseitigen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung im Wege des Splittings (§
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